Die Grundversicherung (OKP/KVG) übernimmt ärztlich durchgeführte Akupunktur bis zu einem Limit von 180 Minuten innerhalb von sechs Monaten. Behandlungen durch Naturheilpraktiker zahlt die Grundversicherung nicht. Dafür springt häufig die Zusatzversicherung (VVG) ein, sofern der Behandler bei EMR oder ASCA registriert ist. Die Abrechnung erfolgt in beiden Fällen nach Tarif